ÖNORM B1300

Was ist die ÖNORM B1300?

Liegenschaftseigentümer und Eigentümergemeinschaften müssen sicherstellen, dass keinerlei Gefahr von Ihrer Immobilie für die Sicherheit der Bewohner und deren Eigentum ausgeht. Regelmäßige Begehungen der Liegenschaft sind daher sehr wichtig. Sicherheitsmängel und mögliche Gefahren, die von Bauteilen oder der Ausstattung des Objekts ausgehen können, werden dadurch frühzeitig erkannt und behoben.

Die ÖNORM B 1300 sieht regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen in allgemeinen Teilen von Wohngebäuden vor – Bestandseinheiten, für die eine ausschließliche Nutzung vertraglich vereinbart wurde, sind von der Prüfung ausgenommen. 2012 wurde sie durch das „Austrian Standards Institute“ veröffentlicht.

Obwohl die ÖNORM B 1300 nicht verpflichtend ist, wird sie immer häufiger bei Ausschreibungen eingefordert oder vorausgesetzt. Für Immobilienverwalter und Eigentümer ist sie sehr wichtig. Dank der Dokumentation der Begehungen ist es nachweisbar, dass Eigentümer und die Hausverwaltung ihre Verkehrssicherheitspflichten wahrgenommen haben. Die ÖNORM legt außerdem die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeit fest, wonach der Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft Aufgaben delegieren. Die Hausverwaltung begleitet und berät diese die ÖNORM B 1300 umzusetzen.

 

Fachbereiche

Die Objektsicherheitsprüfung ist in die Themenbereiche der vier Fachbereiche aufgeteilt: Gesundheits- und Umweltschutz, Schutz vor Außengefahren und Einbruchsschutz, Brandschutz und Gefahrenvermeidung sowie insbesondere die technische Objektsicherheit. Auf den beiden letzten Fachbereichen liegt hierbei der Schwerpunkt.

 

Begehung

Werden bei der jährlichen Begehung der Liegenschaft durch die Sichtkontrolle Schwachstellen oder Mängel festgestellt, werden diese mit Fotos aufgezeichnet. Selbstverständlich wird hierbei auch zB. der Reinigungszustand der Liegenschaft beurteilt. Unsere als Objektsicherheitsprüfer zertifizierten Mitarbeiter führen gerne für Sie die regelmäßige Begehung gemäß ÖNORM 1300 durch.